Roland M5000 "O.R.C.H.A"
Digitales 48in/32out Audiomischpult
Die Roland M-5000 Live Mixing Konsole definiert die Referenzklasse für professionelles Audio Mixing neu – So ermöglicht Rolands O. H. R. C. A. Konzept ein völlig frei konfigurierbares Input/Output Mixing mit bis zu 128 frei routbaren Audiowegen. Auch hinsichtlich Audioqualität (durchgehend 24 Bit / 96 kHz), Haptik, Workflow und Erweiterungsmöglichkeiten stellt sich Rolands M-5000 kompromisslos auf und profiliert sich gekonnt als Referenzprodukt für professionelle Live Anwendungen.
Die interne Architektur des Roland M-5000 Digital Mixers gibt keinerlei festen Strukturen vor, sondern kann vom Anwender völlig frei definiert werden. 128 Audiowege stehen zur Verfügung um sich eine eigene, anwendungsbezogene Struktur zu konfigurieren. Wie viele Monitorwegen, Gruppen oder Eingangskanäle Sie benötigen – dies können Sie nun selbst entscheiden und den Anforderungen entsprechend realisieren. Ob FOH Mischer mit vielen Eingangskanälen, ob als Monitormixer mit so vielen Monitorwegen wie gefragt, ob als Broadcast-, oder gar Matrix Mixer mit 62 Eingängen und 62 Ausgängen - Mit dem Roland M-5000 ist alles realisierbar!
Eingänge: bis zu 300
Inserts: für jeden Kanal
EQ Mono-/Stereokanal: 4-Band-EQ vollparametrisch
AUX Send/Stereo Return: bis zu 48
Subgruppen: frei Konfigurieren
Kanal-Volumenregler: 100 mm Fader
Ausgänge: 16x XLR-Ausgänge
Effekte: acht digitale interne Effektprozessoren
Besonderheiten: komplett frei konfigurierbar
Abmessungen: 934 x 725 x 346 mm
128 frei definierbare Kanäle
bis zu 300 Eingänge und 296 Ausgänge bei 96 kHz, und sogar 460 x 456 bei 48 kHz
20 Kanalfäder in drei Bänken
Flexible Benutzeroberfläche
12" Touch Screen Display
24 DCA-Gruppen
Frei definierbare Mixingstruktur, gleichermaßen geeignet für Front-of-House-Mixing, Monitor-Mixing oder Broadcast-Anwendungen
32 frei routbare 31 Band EQs
Jeder der 128 Kanäle beherbergt einen DSP für einen 4-Band-EQ, zwei Dynamik-Prozessoren und ein einstellbares Delay in Millisekunden
zusätzlich zwei Ports für optionale Karten (DANTE, MADI, SOUNDGRID und REAC)
Acht Stereo oder dual-mono Multieffekt-Prozessoren (basierend auf klassischen Roland und Boss-Effekten)
Insgesamt 32 grafische 31-Band-EQs (umstellbar auf 8-Band parametrisch)
Zwei Expansionboards für Dante, MADI, SoundGrid oder REAC
Eingebautes 16x16 USB Audio Interface
Gewicht: 44 kg
Roland Stagebox S-2416
24 Eingänge und 16 Ausgänge auf 4HE
Das EIA-genormte Gehäuse bietet 24 analoge Eingänge und 16 analoge Ausgänge auf 4HE. Sämtliche Eingänge verfügen über diskrete, neu entwickelte Mikrofonvorverstärker für einen transparenten, unverfälschten Klang. Zudem ist jede XLR-Buchse mit drei farbigen LEDs ausgestattet, die unmittelbar Auskunft geben, ob die Phantomspeisung aktiviert ist, ob ein Signal clippt oder anliegt. Die Verwendung von Neutrik-Buchsen gewährleistet Robustheit auch in anspruchsvollen Umgebungen.Zwei REAC-Anschlüsse für die redundante Übertragung
Mit den beiden REAC-Anschlüssen – Main und Backup – lässt sich ein redundantes REAC-Netzwerk aufbauen. Falls innerhalb der Main-Linie ein Problem auftritt, wechselt der Betrieb automatisch, geräuschlos und ohne Unterbrechung auf das Backup-Netzwerk. Darüber hinaus gewährleisten die Neutrik Netzwerkanschlüsse höchste Zuverlässigkeit und Robustheit in jeder Anwendungssituation.
Die S-2416 arbeitet mit Bit- und Samplingraten von 24 Bit und 96 kHz. Im Master-Clock-Modus lässt sich die Samplingrate zwischen 96 kHz, 48 kHz und 44,1 kHz einstellen. Zudem verfügt das Gerät über einen Wordclock-Ein- und Ausgang sowie separate Ausgänge (BNC) zur Bereitstellung eines Master-Clock-Signals bei Verwendung der AES/EBU-Verbindung.
Die Mikrofonvorverstärker der S-2416 lassen sich über jeden V-Mixer, den R-1000, einen über RS-232C angeschlossenen S-4000R oder über die S-4000 RCS Remote-Software und einen via USB angeschlossenen Computer (Windows/Mac) steuern.
Die Rückseite verfügt über AES/EBU-Anschlüsse (25-Pin D-Sub) mit 8 Ein- und Ausgangskanälen für den Anschluss von Lautsprecher-Prozessoren, Verstärkern und anderen Geräten mit AES/EBU-Ein- bzw. Ausgängen. Während die AES-Eingänge den Kanälen 25 bis 32 zugewiesen sind, lassen sich die Ausgänge per Modus-Wechsel anwählen. In Kombination mit den analogen Ein- und Ausgängen bietet die S-2416 bis zu 32 Eingänge und 24 Ausgänge.
Die S-2416 ist die erste kaskadierbare digitale Stagebox. Im Kaskadierungsmodus lassen sich die Ein- und Ausgänge durch den Anschluss einer weiteren digitalen Stagebox auf bis zu 40 x 40 Kanäle erweitern. Über vier Pattern können Anwender die Anzahl der Ausgangskanäle festlegen, die über die Kaskadierungsverbindung an die zusätzliche digitale Stagebox weitergeleitet werden: 40 (Kanäle 1-40), 32 (Kanäle 9-40), 24 (Kanäle 17-40) und 16 (Kanäle 25-40).
Über den MUTE ALL OUTPUT-Button ermöglicht die S-2416 die zwischenzeitliche Stummschaltung sämtlicher Ausgänge – eine praktische Funktion beim Kabelwechsel.
Technische Daten
Breite: 482 mm
Höhe: 177 mm
Tiefe: 348 mm
Gewicht: 9,7 kg
Eingänge: 32
Ausgänge: 24
ADDA Abtastrate: 96,0 kHz, 48 kHz, 44,1 kHz
ADDA Signalverarbeitung: 24-Bit
Frequenzgang: -2 dB / +0 dB (@ +4 dBu, 10 Hz bis 40 kHz)
Klirrfaktor und Rauschen: 0,07%
Dynamikbereich: 110dB
Übersprechen: -80 dB oder weniger
Nominaler Eingangspegel (Pad aus): -65 bis - 10dBu
Nominaler Eingangspegel (Pad ein): -45 bis 10dBu
Max. Eingangspegel (ohne Clipping): +28dBu
Eingangsimpedanz: 7kΩ
Empfohlene Lastimpedanz: 10 kΩ oder mehr
Eigengeräuschpegel: -84dBu
Äquivalentes Eingangsrauschen: -128dB
Anzeigen: Betriebsanzeige x 1, REAC-Anzeige x 1, Fernanzeige x 1, Anzeige für Stummschaltung aller Ausgänge x 1
Netzwerklatenz: 375 Mikrosekunden bei Verwendung von REAC
Stromversorgung: AC 115 V, AC 117 V, AC 220 V, AC 230 V, AC 240 V (50/60 Hz)
Leistungsaufnahme: 62 Watt
Phantomspeisung: 48V/14mA
Inclusive Dante 48in/48out Dante Expension Card
AGB
zwischen
Nova Konzertservice , Andreas Schlegel
Heinrich – Hertz – Straße 8 , 31137 Hildesheim
– im Folgenden „Vermieter“ genannt –
und
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(Name)
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(Anschrift)
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(Personalausweisnummer)
– im Folgenden „Mieter“ genannt –
§ 1 Mietsache
Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung eines/einer :
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1:
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2:
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3:
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4:
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genaue Beschreibung des vermieteten Gegenstandes – Artikelbezeichnung,.)
für den Zeitraum vom _______________________ bis ______________________ .
(Angabe des Datums, ggf. der Uhrzeit)
§ 2 Mietzins
Der Mietzins beträgt pro Tag/Woche/Monat ____________ EUR, insgesamt also
___________ EUR. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von __________ EUR
enthalten. Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten.
§ 3 Kaution
Die Kaution für die Mietsache beträgt ____________ EUR und ist im Voraus zu entrichten.
Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die
Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung
der Mietsache, besteht.
§ 4 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die
Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise
o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die
Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme
oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung
zu informieren.
(2) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der
ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen
oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch
herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für
Verschleißteile.
(3) Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen
kann, haftet er Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache
oder an anderen Sachen entstehen.
(4) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende
des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter
erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter
für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß
der Preisberechnung in § 2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die
Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Pflichten des Vermieters
(1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen
Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten
Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache
berechtigt ist.
(2) Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten.
Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz
zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des
Mieters.
§ 6 Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf die in § 1 bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von
keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt.
§ 7 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung
treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten
kommt.
___________________, den ___________ ___________________, den ___________
__________________________ _________________________
(Vermieter) (Mieter)